adequapharm bietet EU-Arzneimittel als Reimport, als Parallelimport oder im Parallelvertrieb an. Immer sind es Importarzneimittel, die bei Großhändlern in verschiedenen EU-Ländern eingekauft und von Importeuren wie der adequapharm in Deutschland eingeführt werden. Importe lohnen sich für die verschiedenen Beteiligten – Importeure, Krankenkassen und letztendlich Patienten – wegen der Preisunterschiede zwischen dem Herkunftsland und dem Zielland, in unserem Fall Deutschland. Es handelt sich bei den importierten Arzneimitteln ausschließlich um Originalware des Herstellers.

Nachfolgend werden die Unterschiede zwischen den Reimport, Parallelimport und Parallelvertrieb erklärt:

Beim Reimport wurde das Arzneimittel in Deutschland produziert, in andere EU-Länder exportiert und vom Importeur wieder nach Deutschland reimportiert.

Im Unterschied dazu wurde das Arzneimittel beim Parallelimport von multinationalen Konzernen im europäischen Ausland produziert und vom Produzenten und auch vom Importeur parallel nach Deutschland verbracht.

Bei Reimporten und Parallelimporten muss der jeweilige Importeur für das importierte Arzneimittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn – dem BfArM – eine eigene Zulassung beantragen, um es dann unter seinem Namen in Verkehr bringen zu dürfen.

Keine eigene Zulassung benötigt der Importeur bei Arzneimitteln, die eine von der Europäischen Arzneimittel-Agentur in London (EMA) erteilte europäische („zentrale“) Zulassung besitzen. Diese Arzneimittel können vom Produzenten und vom Importeur in Deutschland parallel vertrieben werden. Deshalb spricht man hier vom Parallelvertrieb. Zentrale EU-Zulassungen haben meist neue, innovative Arzneimittel.

adequapharm kauft seine Arzneimittel ausschließlich bei Großhändlern ein, die einer Prüfung nach internen Richtlinien unterzogen und als für sicher und seriös befunden wurden und bei denen die Herkunft der Ware transparent nachvollzogen werden kann.

Für eine zusätzliche Sicherheit sorgt die 2019 erfolgte Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie FMD.  Die Seriennummern jeder einzelnen Packungen werden entlang der Lieferkette verifiziert, bei einer Umkennzeichnung im EU-Hub abgemeldet und – wie vorgesehen – mit einer neuen Seriennummer versehen und dem EU-Hub gemeldet.